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   BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20   

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https://dejure.org/2020,26806
BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20 (https://dejure.org/2020,26806)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2020 - 1 BvR 886/20 (https://dejure.org/2020,26806)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 (https://dejure.org/2020,26806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde betreffend den Verzicht auf Kindesanhörung durch das Fachgericht in einer Sorgerechtsangelegenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 159 Abs 2 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache - Begründungsmangel hinsichtlich des Verzichts auf Kindesanhörung durch das Fachgericht

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache - Begründungsmangel hinsichtlich des Verzichts auf Kindesanhörung durch das Fachgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; FamFG § 159 Abs. 2
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache; Begründungsmangel hinsichtlich des Verzichts auf Kindesanhörung durch das Fachgericht

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; FamFG § 159 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Einwilligung zur Entnahme einer Speichelprobe und der Sicherung der Durchführung der Probenentnahme; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache; Auswirkung des Verzichts auf Kindesanhörung durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache - Begründungsmangel hinsichtlich des Verzichts auf Kindesanhörung durch das Fachgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1725
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Die Möglichkeit einer mit dem Elternrecht unvereinbaren Anwendung des sowohl der Gewährung rechtlichen Gehörs als auch der Sachaufklärung dienenden § 159 Abs. 2 FamFG (vgl. BGHZ 211, 22 m.w.N) durch die Fachgerichte wird nicht dargelegt.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls, die in Verfahren betreffend das Sorgerecht regelmäßig eine Anhörung auch des unter 14 Jahre alten Kindes erforderlich machen (vgl. BGHZ 211, 22 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Die Gerichte müssen daher ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz bleibt es dem erkennenden Gericht überlassen, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Zu der behaupteten Verletzung von Art. 20 Abs. 3 GG fehlen entgegen den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG jegliche Ausführungen zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Werden diese Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung gewahrt, kann der Verzicht auf fachrechtlich vorgesehene persönliche Anhörungen in Sorgerechtsangelegenheiten mit Verfassungsrecht in Einklang stehen, wenn er mit dem Zweck der betroffenen Anhörungsregelung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 2392/19 -, Rn. 30).
  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 477/19

    Ergänzungspflegeschaft und Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder und

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Kommt es jedoch - beispielsweise wegen eines eingeschränkten Prüfungsgegenstands und auf der Hand liegender Gründe - für die Entscheidung auf die Neigungen, Bindungen oder den Willen der Kinder nicht an, kann ausnahmsweise von einer persönlichen Anhörung des Kindes abgesehen werden, auch im Verfahren zur Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und zur teilweisen Entziehung des Sorgerechts (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - XII ZB 477/19 -, juris, Rn. 34).
  • BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19

    Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Im Übrigen ergeben sich aus diesem Anspruch für die Auslegung und Anwendung von § 159 Abs. 2 FamFG keine Anforderungen an die Gestaltung des fachgerichtlichen Verfahrens in Kindschaftssachen, die nicht bereits aus dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG folgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juni 2019 - 1 BvR 675/19 -, Rn. 22).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz bleibt es dem erkennenden Gericht überlassen, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 79, 51 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Insbesondere zeigt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht auf, dass die Familiengerichte § 159 Abs. 2 FamFG in einer Art und Weise ausgelegt und angewendet hätten, die die Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verletzte (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20
    Insbesondere zeigt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht auf, dass die Familiengerichte § 159 Abs. 2 FamFG in einer Art und Weise ausgelegt und angewendet hätten, die die Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verletzte (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug nach nur telefonischer

    Hat das Gericht aber eine solche zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt, kann selbst der vollständige Verzicht auf eine einfachrechtlich vorgesehene persönliche Anhörung in Sorgerechtsangelegenheiten mit Verfassungsrecht in Einklang stehen, wenn er mit dem Zweck der betroffenen Anhörungsregelung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 13.07.2022 - 1 BvR 580/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf

    Hat das Fachgericht eine solche zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt, kann selbst der Verzicht auf einfachrechtlich vorgesehene persönliche Anhörungen in Sorgerechtsangelegenheiten mit Verfassungsrecht in Einklang stehen, wenn er mit dem Zweck der betroffenen Anhörungsregelung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2134/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde teils wegen prozessualer Überholung,

    Es hat auch die im erstinstanzlichen Verfahren unterbliebene Anhörung der damals 5- und 6-jährigen Kinder und die Bestellung eines Verfahrensbeistandes in nicht zu beanstandender Weise durchgeführt (vgl. dazu BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Reduzierung des Umgangs des

    Im Übrigen kann, sofern das Gericht - wie hier - eine zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt hat, selbst das vollständige Unterbleiben einer einfachrechtlich vorgesehenen persönlichen Anhörung mit Verfassungsrecht in Einklang stehen, wenn es mit dem Zweck der betroffenen Anhörungsregelung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 19, vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 11 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 2663/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des

    Rechtsbehelfe der Beschwerdeführerin dagegen blieben ohne Erfolg (dazu näher BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, Rn. 3 ff.).
  • AG Siegburg, 24.02.2021 - 322 F 12/21

    Auswahl der weiterführenden Schule: wer entscheidet? - Corona-Virus

    Der Verzicht auf die Kindesanhörung verletzt unter diesen Voraussetzungen auch nicht das aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgende Gebot, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2020 - 1 BvR 886/20, FamRZ 2020, 1725 f., juris Rn. 8).
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